1. ALLGEMEINES

Der X-TEAM Decathlon™ ist eine Sportveranstaltung, bei der jeder Teilnehmer über geeignete körperliche Fitness und Gesundheit verfügen sollte. Jeder Teilnehmer akzeptiert die Teilnahmebedingungen. Das Training auf der Rennstrecke (außer die Disziplinen „Ski Roller“ und „Inline Skating“) ist jederzeit erlaubt, zu beachten ist die STVO. In der offiziellen Trainingszeit am Freitag und Samstag, den 18. bzw. 19. Juni 2010, kann mit den Sportgeräten der Disziplinen "Kanu" und "Rudern" geübt und trainiert werden. Die Besichtigung und das Training aller Disziplinen liegen in der Eigenverantwortung des jeweiligen Sportlers.


1.1 Check-In

Die Team-Chefs müssen zu den offiziellen Check-In Zeiten ihre Startunterlagen abholen.

Dabei müssen dem Veranstalter die endgültigen Teilnehmer der einzelnen Etappen bestätigt werden. Mit einer Unterschrift bestätigt der Team-Chef, dass seine Team-Mitglieder den Inhalt des Reglements kennen und eigenverantwortlich am X-TEAM Decathlon™ teilnehmen.

1.2 Startberechtigung

Startberechtigt sind Frauen und Männer des Jahrganges 1995 und älter.


1.3 Anmeldung

Die Anmeldephase für den X-TEAM Decathlon™ 2010 beginnt am 1. November 2009 und endet am 20. Mai 2010. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anmeldungen nur gültig sind, wenn alle Teammitglieder unter Angabe der vollständigen Daten gemeldet und die Startgebühr vollständig auf dem Konto des Veranstalters eingelangt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt die Bewerbung als nicht eingetroffen. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich durch das Anmeldeformular auf unserer Webseite www.xteamdecathlon.com. Die Startliste wird regelmäßig aktualisiert und auf der Homepage veröffentlicht.

1.4 Startgeld

Das Startgeld ist innerhalb von 20 Tagen nach Einlagen der Anmeldung an den Veranstalter zu überweisen. Sollte sich ein Team bis zum 1. Mai 2010 wieder abmelden, wird das Startgeld zu 100% rückerstattet. Bei Abmeldungen nach dem 1. Mai 2010 ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich, das Startgeld verfällt zugunsten des Veranstalters.

1.5 Verantwortung

Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am X-TEAM Decathlon™ teilzunehmen. Er hat dieses Reglement und die Straßenverkehrsordnung einzuhalten sowie die Auflagen des Veranstalters und die Anweisungen der Funktionäre zu befolgen.


1.6 Gesundheit

Die Teilnahme am X-TEAM Decathlon™ setzt einen einwandfreien gesundheitlichen Zustand der Sportler voraus, um den Anforderungen des jeweiligen Bewerbes gewachsen zu sein. Die Anweisungen des Rennarztes und des Sanitätsdienstes sind strikt zu befolgen. Diese sind befugt, Teilnehmer jederzeit aus dem Rennen zu nehmen, wenn deren Gesundheit oder Sicherheit gefährdet ist. Teilnehmer, die Erste Hilfe erhalten, können das Rennen am gleichen Ort wieder fortsetzen, wenn der Arzt/Sanitäter dies gestattet.

1.7 Fairness und Disziplin

Es ist verboten, andere Teilnehmer in irgendeiner Form zu behindern, sei es dadurch, dass man sie stößt, abdrängt, ihnen den Weg versperrt, ihre Ausrüstung sabotiert oder ihnen auf andere Weise einen Nachteil verschafft. Verlässt ein Teilnehmer die Rennstrecke, muss er das Rennen am gleichen Ort wieder aufnehmen. Den Anweisungen des offiziellen Personals des Veranstalters (Kampfrichter, Torrichter, Streckenposten, Ärzte, etc) ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte eine Anweisung nicht befolgt werden, drohen entsprechende Strafen (siehe Punkt 5.1)


1.8 Hilfe von Außenstehenden

Die Teilnehmer dürfen von Tempomachern, Teammitgliedern oder Supportern direkt auf der Strecke begleitet werden, untersagt ist die Begleitung jedoch mit motorisierten Fahrzeugen. Die Begleitung mit Fahrrädern oder anderen Sportgeräten passiert auf eigene Gefahr, andere Teilnehmer dürfen dabei nicht behindert werden (Entgegennahme von Verpflegung und anderen Gegenständen wie z. Bsp. Kleider usw.) – anderenfalls drohen Strafen wie unter Punkt 5.1 aufgeführt. Bei einer Panne darf Hilfe angenommen werden.

1.9 Schlechtwetter Variante

Der X-TEAM Decathlon™ findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Sollte bei ein oder mehreren Bewerben die Sicherheit nicht mehr ausreichend gewährleistet werden können, können die betroffenen Bewerbe verlegt, verkürzt oder komplett gestrichen werden. Bei Abbruch oder Absage des X-TEAM Decathlon™ durch äußere Einflüsse höherer Gewalt besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

1.10 Haftung

Die Teilnahme am X-TEAM Decathlon™ erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für alle Personen- und Sachschäden aus. Gegenüber dem Veranstalter können keine Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Die Versicherung gegen Unfall, Krankheit oder Diebstahl sowie für die eigene Haftpflicht liegt in der ausschließlichen Verantwortung jedes Teilnehmers. Mit der Anmeldung zum X-TEAM Decathlon™ akzeptiert jeder Teilnehmer dieses Reglement und befreit den Veranstalter und dessen Hilfspersonen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, von sämtlichen Haftungsansprüchen.


2. ETAPPEN

Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Etappen liegt der Ausschreibung bei bzw. ist auf der Homepage des Veranstalters im Downloadbereich erhältlich. Es wird empfohlen, sich vorab über den Streckenverlauf und die Beschaffenheit des Untergrunds zu informieren. Abkürzung während des Rennens der vorgegebenen und markierten Strecke führt zu Strafen, wie unter Punkt 5.1 ausgeführt.

2.1 Shuttleservice

Die Sportler werden mit Shuttlebussen jeweils zu den Wechselzonen der Etappen transportiert bzw. nach Beendigung wieder nach Völkermarkt (Duschen, Umkleiden, Catering) gebracht.

2.2 Nicht-Beenden einer Etappe

Kann ein Team eine Etappe nicht beenden (z.B. Überschreiten der Kontrollschlusszeit, Verletzung, Unfall), so kann das Team den X-TEAM Decathlon™ auf der nächsten Etappe nach dem Passieren des aktuell letzten Teams fortsetzen.

2.3 Massenstarts Section 1 und Section 2

Section 1: Der X-TEAM Decathlon™ 2010 wird mit der Etappe "Rad Strasse" im Massenstart um 08.30 Uhr am Völkermarkter Hauptplatz gestartet. Die folgenden Etappen Mountainbike, Ski Roller, Berglauf und Paragleiten werden in einem Staffelbewerb absolviert. Nach der Disziplin Paragleiten wird die erste Zwischenzeit der Section 1 gestoppt.

Section 2: Der X-TEAM Decathlon™ 2010 wird mit der Etappe 6 "Inline Skaten" am Pirkdorfer See um 14.00 Uhr mit allen Teams in einem zweiten Massenstart fortgesetzt. Die folgenden Etappen Schwimmen, Laufen, Kanu und Rudern werden wieder in einem Staffelbewerb absolviert.

Erreicht ein Team das Ziel von Section 1 (Pirkdorfer See) nicht bis 14.00 Uhr, startet der Teamkollege trotzdem im Massenstart von Section 2 (Etappe Inline Skaten). Die Summe der Zwischenzeiten von Section 1 & Section 2 ergeben die Endzeit der Teams. Das Team mit der schnellsten Gesamtzeit ist der Sieger des X-TEAM Decathlon™. 

2.4 Umwelt

Die Strecke führt durch die Natur- und Freizeitoase Klopeiner See - Südkärnten. Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rennstrecke bzw. die umliegende Landschaft so gering wie möglich belastet wird.


3. EQUIPMENT

Jeder Teilnehmer ist für seine Ausrüstung selbst verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass diese den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entspricht. Die Kampfrichter behalten sich vor, schlecht ausgerüstete Athleten aus Sicherheitsgründen aus dem Rennen zu nehmen.

3.1 Startnummern, Zeitmess-Chip

Die ausgegebenen Startnummern sind während des Wettkampfeinsatzes wie vorgeschrieben gut sichtbar zu tragen.


Rad Straße: Am Trikot im Bereich Brust und Rücken

Mountainbike: Wie Rad Straße und zusätzlich am Lenker mit Kabelbinder.

Ski Roller, Berglauf, Inline Skating, Laufen: Am Trikot im Bereich Brust und Rücken

Schwimmen: Schwimmhauben des Veranstalters

Paragleiten, Kanu, Rudern: Startnummern-Leibchen

Der Zeitmess-Chip muss während des Wettkampfeinsatzes getragen werden. Bei frühzeitigem Abnehmen des Zeitmess-Chips kann die korrekte Zeitmessung nicht garantiert werden. Der Chip muss in den Wechselzonen an den nächsten Athleten weitergegeben werden. Der Verlust des Zeitmess-Chips wird mit 15.- EUR in Rechnung gestellt.

3.2 Sponsorflächen

Es ist jedem Teilnehmer untersagt, jegliche Sponsorfläche des Veranstalters (Startnummern, Transparente, Schwimmhauben etc.) zu verdecken bzw. zu entfernen. Das Anbringen von veranstaltungsfremden Sponsoren entlang der Strecke ist verboten. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die gesamte Fläche der jeweiligen Kopfbedeckung (Helm, Kappe, etc.) ausschließlich dem Veranstalter zur Verfügung steht. Weiters dürfen die Startnummern nicht von eigenen Sponsoren verdeckt werden. Die Körperfläche sowie die Flächen an dem jeweiligen Sportgerät können mit Ausnahme der oben erwähnten Einschränkung frei verwendet werden.


4. DISZIPLINEN

Die Übergabe des Zeitnehmungschips erfolgt ausschließlich in den gekennzeichneten Wechselzonen.


4.1 Rad Strasse & Mountainbike

Es sind nur Bikes erlaubt, die allein durch menschliche Kraft vorwärts bewegt werden können. Die Rennstrecken befinden sich auf asphaltierten bzw. geschotterte Straßen. Das Tragen eines funktionstüchtigen Hartschalenhelms ist verpflichtend. Weitere Schutzvorrichtungen wie Ellbogen-, Knie- und Handgelenkschützer werden empfohlen.


4.2 Ski Roller & Inline Skating

Das Tragen eines funktionstüchtigen Hartschalenhelms ist verpflichtend. Weitere Schutzvorrichtungen wie Ellbogen-, Knie- und Handgelenkschützer werden empfohlen. Ski Roller werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. (Die Schuhgrößen der Teilnehmer müssen bei der Anmeldung angegeben werden). Es dürfen eigene Ski Roller verwendet werden.


4.3 Berglauf

Die Verwendung von Nordic-Walking Stecken ist erlaubt. Der erste Teilabschnitt (ca. 2 km) wird auf Asphalt gelaufen, der zweite Abschnitt wird auf einer gut ausgebauten Forststraße (Schotter) absolviert. Entlang der Strecke befinden sich Labestationen für die Teilnehmer.


4.4 Paragleiten

Der Paragleiter übernimmt den Zeitnehmungschip des Bergläufers in der Wechselzone (»Ezzo´s Hütte«) und läuft querfeldein zum Startplatz (ca. 300m) bei der Bergstation der Petzen-Kabinenbahn. Jeder Pilot muss im Besitz eines gültigen SOPI-Scheines mit Überlandberechtigung (oder gleichwertiger in Österreich anerkannter Lizenz), sowie einer gültigen FAI Sportlizenz sein. Die gesamte Flugausrüstung muss eine in Österreich gültige Zulassung besitzen, ausländische Zulassungen müssen in Österreich anerkannt sein. Es gilt Helm- Rettungsgeräte- und Rückenprotektorpflicht. Es dürfen nur Geräte mit Lufttüchtigkeitsnachweis DHV 2-3, EN D oder sicherer verwendet werden. Das zulässige Startgewicht (Pilot, Schirm, Ausrüstung, alle Gegenstände, die im Flug mitgeführt werden) des Schirmes darf nicht überschritten werden Das Startgewicht kann vor dem Start und nach der Landung kontrolliert werden. Es dürfen keine Breitenerprobungs- und Speedschirme verwendet werden. Dopingkontrollen können erfolgen! Die Sportlizenz wird kontrolliert Es muss ein Wendepunkt in der Nähe von Loibach angeflogen werden, nähere Details werden noch rechtzeitig bekannt gegeben. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber den Piloten oder Dritten. Die Teilnahme am Wettkampf, sowie Transfer und Rückholung erfolgen auf eigene Gefahr.


4.5 Schwimmen

Das Tragen von Wetsuits/Neoprenanzügen ist erlaubt. Die vom Veranstalter ausgegebenen Schwimmhauben müssen getragen werden. Künstliche Hilfen wie Paddel, Flossen, Schnorchel oder dergleichen sind nicht erlaubt. Die Wasserrettung sichert den Schwimmbewerb.

Info: Der Klopeiner See zählt zu den wärmsten Seen in Europa, durchschnittliche Wassertemperatur im Juni 24 Grad Celsius.


4.6 Laufen

Der erste Teilabschnitt (ca. 11 km) wird auf Asphalt gelaufen, der zweite Abschnitt wird am Drauradweg (Schotter) absolviert. Entlang der Strecke befinden sich Labestationen.


4.7 Kanu

Die Wasserrettung ist vor Ort und begleitet den Bewerb. Kanus werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt, es dürfen eigene Kanus verwendet werden. Jeder Teilnehmer muss eine Schwimmweste, die den ICF-Regeln entspricht, tragen! Ebenso Pflicht ist ein Helm und ein geeignetes Schuhwerk (barfuss ist wegen der Verletzungsgefahr verboten).


4.8 Rudern

Die Wasserrettung ist vor Ort und begleitet den Bewerb. Eigene Ruderboote sind erwünscht, der Veranstalter stellt bei Bedarf Boote des Typs Turbo Skiff II zur Verfügung (Infos unter office@xteamdecathlon.com). Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, am Freitag, den 18. Juni 2010 am und Samstag, den 19. Juni 2010, mit den Booten und geschulten Instruktoren auf der Rennstrecke (Drau/Völkermarkt) zu trainieren.



5. STRAFEN & PROTESTE

Je nach Art und Schwere des Vergehens können eine oder mehrere der nachfolgenden Strafen durch die Rennleitung und Kampfrichter verhängt werden: Mündlicher Verweis, Zeitstrafe, Deklassierung um einen oder mehrere Ränge, Disqualifikation.


5.1 Strafen

Die Strafe wird dem Athleten oder dem Team-Chef mitgeteilt. Bei wiederholten Verfehlungen wird wie folgt vorgegangen:

Erste Verfehlung: Zeitstrafe 20 Minuten

Zweite Verfehlung: Zeitstrafe 40 Minuten

Dritte Verfehlung: Disqualifikation

Im Falle einer Disqualifikation wird das Startgeld nicht rückerstattet!

5.2 Proteste

Proteste von Athleten gegen die Entscheidungen der Kampfrichter sowie gegen andere Anordnungen der Organisatoren (Zeitmessung, Fehlleitungen, usw.) müssen gegen eine Kaution von EUR 150.- beim Info-Stand HQ Völkermarkt hinterlegt werden. Der Protest hat grundsätzlich innerhalb von 2 Stunden, nachdem der Kampfrichterentscheid dem Athleten oder dem Team-Chef mitgeteilt wurde, zu erfolgen. Wird der Kampfrichterentscheid während des Wettkampfes mitgeteilt, so hat der Protest spätestens 2 Stunden nach Zielankunft des betreffenden Teams zu erfolgen. Proteste der offiziellen Helfer und OK-Mitglieder erfolgen ohne Kaution.

5.3 Form des Protestes

Proteste müssen in schriftlicher Form, unterzeichnet und unter Angabe des Sachverhaltes mit Hinweis auf allfällige Zeugen mit dem offiziellen Protestformular eingebracht werden. Das Formular ist am Info-Stand erhältlich.

5.4 Rennkomitee / Protestkomitee

Über alle strittigen Fragen entscheidet ausschließlich die Rennjury. Die Entscheidungen der Rennjury sind endgültig und können nicht angefochten werden. Wird dem Protest Folge gegeben, wird die Kaution von EUR 150.- dem Protestierenden rückerstattet.


6. SONSTIGES


6.1 Bildrechte

Jeder Teilnehmer erteilt mit der Teilnahme am X-TEAM Decathlon™ dem Veranstalter, sowie den übertragenden TV- und Radio-Anstalten und Fotografen das unwiderrufliche Recht, die von ihm im Zusammenhang mit der Teilnahme am X-TEAM Decathlon™ gemachten Aufnahmen (Audio, Foto, Video) entschädigungslos und ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens für jeden erlaubten Zweck (insbesondere auch für Marketingzwecke) auszuwerten und zu veröffentlichen.

6.2 Änderungen

Die Rennjury behält sich das Recht vor, dieses Reglement jederzeit abzuändern bzw. zu ergänzen.

6.3 Offizielle Webseite

Aktuelle Informationen unter www.xteamdecathlon.com


Kontakt: el@xteamdecathlon.com


Änderungen vorbehalten! Stand: 13.9.2009